Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft, die insbesondere die Abrechnung von Kostenpauschalen für Entnahmematerial, digitale Auftragssysteme und Transportleistungen betreffen. Diese Neuerungen haben direkte Auswirkungen auf die tägliche Praxis und die Abrechnung von Laborleistungen.
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