Arzt-Information

Namentlichen Nennung von Partnerlaboren auf Befundberichten

Als nach DIN EN ISO 15189:2024 akkreditiertes Labor ist es unser Anspruch, alle normativen Anforderungen stets vollständig zu erfüllen und Ihnen höchste Transparenz zu gewährleisten.

Eine dieser Normanforderungen betrifft die Vergabe von Unteraufträgen. In seltenen Fällen, in denen wir Proben nicht selbst analysieren, sondern an ein geeignetes Partnerlabor weiterleiten, fordert die Norm die namentliche Nennung des durchführenden Labors auf dem Befundbericht. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Rahmen der Akkreditierung überprüft.

Aktuell setzen wir diese Anforderung teilweise um: Auf unseren Befunden wird ein Hinweis vermerkt, wenn eine Analyse an ein Partnerlabor weitergeleitet wurde. Die spezifische namentliche Nennung des jeweiligen Unterauftragnehmers kann unser derzeitiges Laborinformationssystem (LIS) jedoch nicht ausweisen. 

Wir befinden uns gerade in der Umstellungsphase auf ein neues, modernes LIS, mit dem diese Anforderung vollumfänglich und automatisiert umgesetzt wird. Während der Übergangszeit teilen wir Ihnen selbstverständlich auf Anfrage jederzeit gerne mit, welches Partnerlabor im Falle einer Weiterleitung mit der Durchführung einer Analyse beauftragt wurde. 

Wir möchten Ihnen versichern, dass die Qualität und die Zuverlässigkeit der von uns übermittelten Laborergebnisse davon unberührt bleiben. Die vollständige Umstellung auf das neue System wird voraussichtlich im Q4/2026 abgeschlossen sein. 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zu Ihrer Verfügung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Johannes Elias

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