Lehrte

Ab 01. März 2023 keine Corona-PCR-Testung über die TestV (OEGD) mehr möglich!

Einstellung Muster OEGD und Muster 10C

wir bitten um Verständnis, dass ab 01.03.2023 die Bearbeitung von Proben mit Beauftragung über den Anforderungsschein OEGD in Konstellation mit dem/der Testvorfall/Abrechnungsart TestV nicht mehr erfolgen kann, da der Bund die Finanzierung für Testungen nach TestV eingestellt hat.

Sehr geehrte Einsenderin, sehr geehrter Einsender,         

wir bitten um Verständnis, dass ab 01.03.2023 die Bearbeitung von Proben mit Beauftragung über den Anforderungsschein OEGD in Konstellation mit dem/der Testvorfall/Abrechnungsart TestV nicht mehr erfolgen kann, da der Bund die Finanzierung für Testungen nach TestV eingestellt hat.

Eine Anforderung der SARS-CoV-2-PCR über das Muster OEGD ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Bei Covid-19-Symptomen erfolgt die Beauftragung durch Arztpraxen nach dem 28.2.2023 über das Muster 10, das bekannte Muster 10C entfällt somit ebenfalls. Die Analytik ist vom Laborbudget befreit, die Abrechnung erfolgt mit der Krankenkasse.

Zur Vermeidung einer versehentlichen Beauftragung mittels Muster OEGD oder Muster 10C empfehlen wir die vorhandenen Muster zu entsorgen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen Ihre Limbach Gruppe

Aktuelles

Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit 21.09.2023
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Infektiologie
Änderungen in der serologischen Toxoplasmose-Diagnostik ab 1. Oktober 2023 12.09.2023
Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
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