Infektionsdiagnostik

Einführung quantitative Anti-SARS-CoV-2-Testung

Ab sofort wird in unserem Labor der qualitative anti-SARS-CoV-2 Assay der Firma Roche durch einen quantitativen Test ersetzt.

Das neue Testverfahren - ebenfalls von der Firma Roche - zeichnet sich durch eine hohe Spezifität (99,9%) und Sensitivität (98,8%) aus.
Anders als beim bisherigen qualitativen Test erfolgt beim neuen Test die immunologische Bestimmung von Antikörpern (einschließlich IgG) gegen die Rezeptorbindungsdomäne (RBD) des Spike(S)-Proteins von SARS-CoV-2 (COVID-19). Der Test dient als Hilfe bei der Beurteilung der adaptiven humoralen Immunantwort auf SARS-CoV-2 und eignet sich auch zum Nachweis einer erfolgreichen Impfung. Er ermöglicht somit die longitudinale Überwachung der Dynamik der Antikörperantwort (nach Infektion bzw. Impfung) bei einzelnen Patienten.

Als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) wird die Analyse nach GOÄ-Nr. 4400 für 17,49€ abgerechnet.

Für die Akutdiagnostik empfehlen wir weiterhin die PCR-Analyse aus dem Nasen-Rachenraum-Abstrich.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr MDI Limbach Berlin

Aktuelles

Lehrte
Lehrte startet durch: Unser Labor testet den ersten KI-Agenten der Limbach Gruppe 25.03.2025
Unser Labor in Lehrte startet als Pilotstandort mit dem ersten KI-Agenten der Limbach Gruppe. Klara beantwortet Anrufe blitzschnell, leitet Anliegen gezielt weiter und sorgt für reibungslose Abläufe. Effizient. Modern. Zukunftsweisend. Lehrte testet heute, was morgen Standard sein kann.
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Abrechnung
EBM-Abrechnung: Wichtige Neuerungen ab Januar 2025 30.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft, die insbesondere die Abrechnung von Kostenpauschalen für Entnahmematerial, digitale Auftragssysteme und Transportleistungen betreffen. Diese Neuerungen haben direkte Auswirkungen auf die tägliche Praxis und die Abrechnung von Laborleistungen.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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