Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Mit dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2022, wurden die Quarantäne- und Isolierungsdauern bei SARS-CoV-2-Expositionen und –Infektionen durch das RKI angepasst.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden starken Zunahme der PCR-Anforderungen in Folge der Omikron-Welle, möchten wir sie darauf hinweisen, dass die Verkürzung der Quarantäne von Kontaktpersonen und der Isolationsdauer von Infizierten auch durch zertifizierte Antigentests erfolgen kann und nicht durch eine PCR-Untersuchung erfolgen muss. „Zertifiziert“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV durchgeführt werden (d. h. beispielsweise in zugelassenen Testzentren oder Arztpraxen).
Der Vorteil der Antigentests liegt neben der dadurch sehr guten Verfügbarkeit insbesondere in der Schnelligkeit der für die Entisolierung erforderlichen Ergebnismitteilung.
In der folgenden Tabelle finden Sie die aktuell gültigen Vorgaben zu den Quarantäne- und Isolierungsdauern. Für die Schonung der SARS-CoV-2-PCR-Kapazitäten für Erkrankte, für die Inanspruchnahme durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, bei Ausbruchsgeschehen und die Freitestung von Beschäftigten der u. g. kritischen Infrastruktur würden wir Sie bitten, soweit es möglich ist, Freitestungen mit Hilfe von Antigentests durchzuführen.
Personengruppe | Isolierungsdauer von Infizierten (nicht stationär oder Pflegeheim, Zeitraum beginnt am Datum des Auftretens der Symptome; bei asymptomatisch Infizierten am Datum der Abnahme des positiven Tests) | Quarantänedauer von Kontaktpersonen (Zeitraum beginnt unverzüglich, gezählt wird ab dem 1. Tag nach dem Datum des letzten Kontaktes mit einem Infizierten, Ausnahmen: Geboostert, Geimpfte Genesene, bis 90 Tage nach Zweitimpfung, Genesene s.u. #) |
---|---|---|
Allgemeine Bevölkerung | 10 Tage ohne abschließenden Test 7 Tage und 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 7 abgenommenem zertifizierten Antigentest++ (bspw. in Arztpraxis oder Testzentren) oder PCR-Test (negativ oder Ct > 30)+ | 10 Tage ohne abschließenden Test 7 Tage mit frühestens am Tag 7 abgenommenem zertifizierten Antigentest++ (bspw. in Arztpraxis oder Testzentren) oder negativen PCR-Test |
Beschäftige in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe | 7 Tage, und 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 7 abgenommenem obligatorischem PCR-Test (negativ oder Ct > 30)+ | 10 Tage ohne abschließenden Test 7 Tage mit frühestens am Tag 7 abgenommenem zertifizierten Antigentest++ (bspw. in Arztpraxis oder Testzentren) oder negativen PCR-Test |
Schülerinnen/ Schüler, Kinder in Schule, Kita, Hort | 10 Tage ohne abschließenden Test 7 Tage und 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 7 abgenommenem zertifizierten Antigentest++ (bspw. in Arztpraxis oder Testzentren) oder PCR-Test (negativ oder Ct > 30)+ | 5 Tage mit frühestens am Tag 5 abgenommenem zertifizierten Antigentest++ (bspw. in Arztpraxis oder Testzentren) oder negativen PCR-Test, sofern regelmäßige (serielle) Testung in der Einrichtung erfolgt |
+ Bei einem positiven PCR-Test mit einem CT-Wert < 30 wird die Isolierung für 2 Tage fortgesetzt und erneut getestet.
++ Es sind PEI-überprüfte Antigentests zu verwenden: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf
Ausnahmen von der Quarantäne: