Fachübergreifend

Preisanpassung für Individuelle Gesundheitsleistungen

Ab 01. April 2024 werden wir unsere Preise für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) unseres Labors auf den 1,15 fachen GOÄ-Satz anpassen. Diese Anpassung erfolgt auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse und aus verschiedenen Gründen, die wir Ihnen gern erläutern.

Die zunehmende Inflation hat zu einer spürbaren Steigerung der Kosten für Material und Personal geführt. Diese Herausforderung betrifft nicht nur uns, sondern ist branchenweit zu beobachten. Wir haben lange Zeit versucht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und unsere Preise stabil zu halten. Doch um die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Laborleistungen auch künftig auf hohen Niveau zu gewährleisten, sehen wir uns nun gezwungen, diesen Schritt zu gehen.

Wir haben bislang versucht, die Auswirkungen der gestiegenen Kosten zu kompensieren, um Ihnen weiterhin attraktive Angebote bieten zu können und möchten betonen, dass wir diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen haben und viele unserer Branchenkollegen diesen Schritt bereits vor längerer Zeit gegangen sind.

Im Zuge dieser Anpassung haben wir unseren IGeL-Anforderungsschein sowie unsere IGeL-Preisliste aktualisiert.

Praxen welche unsere Laborleistung nutzen, erhalten von unserem Dienstleister MTU, automatisch ein Starterpaket mit den aktualisierten IGeL-Anforderungsscheinen, sobald diese verfügbar sind.

Sollte ihre Praxis Untersuchungsaufträge für individuelle Gesundheitsleistungen per Scheinanforderung an uns senden, bitten wir Sie, sich zeitnah nach Zugang des Starterpakets, die neuen IGeL-Anforderungsscheine zu bestellen und die alten IGeL-Anforderungsscheine zu entsorgen.
Wenn Sie bereits mit einem unserer OrderEntry-System wie z. B. Lab@ccess arbeiten, werden Sie im April 2024 automatisch die angepasste Anforderungsmaske für die IGeL-Anforderungen erhalten.
 
Ab 01.04.2024 stellen wir Ihnen auf unserer Homepage auch die aktualisierte Preisübersicht zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme und stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.

 

Aktuelles

Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit 21.09.2023
Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Infektiologie
Änderungen in der serologischen Toxoplasmose-Diagnostik ab 1. Oktober 2023 12.09.2023
Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
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