Infektionsdiagnostik

Neue SARS-CoV-2-Variante Omicron

In Südafrika wurde in den letzten Wochen in der Provinz Gauteng ein ungewöhnlich starker Anstieg von COVID-19 Fällen mit einer neuen Virusvariante (B.1.1.529) beobachtet. Am 26. November 2021 hat die WHO die neue Variante als Variant of Concern (VOC) eingestuft und mit dem griechischen Buchstaben Omicron benannt.

Diese Variante fällt durch eine ungewöhnlich hohe Zahl an Mutationen im Spike-Protein auf, darunter solche mit bekannten phänotypischen Einflüssen. Derzeit gibt es jedoch noch keine validen Daten, die auf eine signifikant vermehrte Übertragbarkeit oder eine kritisch verstärkte Immunevasion dieser Variante gegenüber einer bestehenden Immun- bzw. Impfantwort gegen bisher bekannte SARS-CoV-2 Varianten schließen lässt. In Deutschland gab es bisher nur vereinzelte Nachweise bei Einreisenden aus Südafrika. Phylogenetische Untersuchungen legen nahe, dass B.1.1.529 unabhängig von der derzeit dominierenden Delta-Variante entstanden ist. Wir haben in der Molekularen Diagnostik eine neue Varianten-PCR etabliert, die die neue VOC Omicron 100% von einer Delta-, Alpha-, Beta- und Gamma-VOC unterscheiden kann. Eine solche Varianten-PCR ist aktuell nur bei entsprechender Reiseanamnese oder Kontakten indiziert. Eine Bestätigung der Variante Omicron (B.1.1.529) erfolgt mittels Sequenzierung. Es sollte daher dringend eine entsprechende Reiseanamnese auf der Anforderung vermerkt werden.

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Lehrte
Lehrte startet durch: Unser Labor testet den ersten KI-Agenten der Limbach Gruppe 25.03.2025
Unser Labor in Lehrte startet als Pilotstandort mit dem ersten KI-Agenten der Limbach Gruppe. Klara beantwortet Anrufe blitzschnell, leitet Anliegen gezielt weiter und sorgt für reibungslose Abläufe. Effizient. Modern. Zukunftsweisend. Lehrte testet heute, was morgen Standard sein kann.
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Abrechnung
EBM-Abrechnung: Wichtige Neuerungen ab Januar 2025 30.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft, die insbesondere die Abrechnung von Kostenpauschalen für Entnahmematerial, digitale Auftragssysteme und Transportleistungen betreffen. Diese Neuerungen haben direkte Auswirkungen auf die tägliche Praxis und die Abrechnung von Laborleistungen.
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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